Foto: Christian Donner
Chemie informiert über das Urteil im Berufungsverfahren um Julian Weigel. Zugleich weist der Verein in Teilen falsche Berichterstattung über den Prozesshergang vor Ort zurück.
Erfolg für die Chemiker vor dem NOFV-Verbandsgericht: Das Berufungsgericht hat die vom Sportgericht in erster Instanz verhängte Sperre von fünf Ligaspielen gegen unseren Spieler Julian Weigel zum Teil zur Bewährung ausgesetzt. In den Partien vier und fünf (gegen Hertha Zehlendorf am 31.10.2025 und gegen den ZFC Meuselwitz am 08.11.2025) darf Julian Weigel unter Bewährung wieder auf dem Platz stehen.
Julian Weigel hatte einen Anhänger des Halleschen FC umgestoßen, nachdem dieser nach Spielende das Feld gestürmt und die körperliche Auseinandersetzung mit einem Teamkollegen gesucht hatte. Weigel, der sich zum Zeitpunkt der Attacke einige Meter vom Ort des Geschehens entfernt befand, war schnell dorthin gerannt, um seinen Mitspieler zu schützen. Weil dafür nach Ansicht des Verbandsgerichts auch „mildere Maßnahmen“ ausgereicht hätten, sieht es eine Sperre weiterhin als erforderlich. Dabei berücksichtigt das Gericht aber „zugunsten des nicht vorbestraften Spielers das Fehlverhalten der Anhänger des Halleschen FC sowie die psychische Überforderung in einer extremen Ausnahmesituation“.
Auch wenn wir die rechtliche Bewertung und Verfahrensweise des NOFV im Grundsatz nicht teilen, weil aus unserer Sicht unsere Spieler von Opfern zu Tätern gemacht worden sind, akzeptieren wir das Urteil, um mit dem Fall abzuschließen – und weil das übergeordnete Verbandsgericht im Vergleich zum Sportgericht viel stärker auch die mildernden Umstände zugunsten unseres Spielers gewichtet hat.
Chemie weist Berichterstattung von MDR Online als falsch zurück
Nicht zutreffend ist die Berichterstattung auf MDR Online über das Sportgerichtsurteil. Darin heißt es ohne Angabe einer entsprechenden Quelle (!), Julian Weigel „zeigte [sich] reumütig“ und „entschuldigte [sich]“. Dies ist faktisch falsch. Unser Spieler gab vielmehr zu Protokoll, dass er in einer absoluten Ausnahme- und Notwehrsituation seinem Mitspieler helfen wollte – und dass er trotz alledem froh ist, dass auch der angreifende Anhänger keine Verletzung davongetragen hat. Von einer „reumütigen Entschuldigung“ – und damit einem Schuldeingeständnis – kann hingegen keine Rede sein.
Wie kommt es also zu der falschen Darstellung, Julian Weigel hätte sich reumütig gezeigt und sich entschuldigt? In der Mitteilung des NOFV-Verbandsgerichts, in der es seine Urteilsbegründung zusammenfasst, war keine Rede davon. Bei der Verhandlung saßen keine Medienvertreter im Raum. Seitens des MDR gab es keine Kontaktaufnahme, um uns mit dieser – wie wir betonen: falschen – Darstellung zu konfrontieren. Wir fragen uns deshalb: Wer hat dem Sender diese Fehlinformation zukommen lassen? Wer hat ein Interesse an einer öffentlichen Berichterstattung, in der es heißt, Julian Weigel hätte eine Täterschaft selbst („reumütig“) eingeräumt?
Oder, noch deutlicher: Wer hat hier einem reichweitenstarken Medium – zum Nachteil der BSG Chemie Leipzig und ihres Spielers – falsche Informationen zugesteckt?
Wir werden diesen Fragen nachgehen – und fordern den MDR auf, die in seiner Berichterstattung enthaltenen falschen Tatsachenbehauptungen zurückzunehmen und die Veröffentlichung entsprechend richtigzustellen.
Weiterführende Links und Dokumente:
Mitteilung des Verbandsgericht mit kurzer Urteilsbegründung
Bericht des MDR über das Urteil des Verbandsgerichts