Foto: Adrián Morales
In einem offenen Brief an den Deutschen Fußballbund (DFB) haben 25 Vereine, darunter auch die BSG Chemie Leipzig, ihre klare Ablehnung der geplanten Anpassung der Stadionverbotsrichtlinien zum Ausdruck gebracht.
Stattdessen fordern sie, dass eine Erneuerung der Richtlinien:
● den präventiven Charakter von Stadionverboten ausdrücklich stärkt,
● rechtsstaatliche Prinzipien und die Unschuldsvermutung wahrt,
● die Verantwortung zur Verfolgung von möglichen Stadionverboten bei den jeweiligen Vereinen lässt,
● klare, transparente Verfahren schafft,
● Fanvertretungen und Fanprojekte verbindlich einbezieht und
● eine nachvollziehbare Evaluation mit externen Fachleuten vorsieht.
Der vollständige Brief im Wortlaut:
Offener Brief an den Deutschen Fußball-Bund
Sehr geehrter Herr Neuendorf, sehr geehrtes Präsidium des DFB,
die unterzeichnenden Fußballclubs haben die öffentliche Diskussion um die Novelle der bundesweiten Stadionverbotsrichtlinien verfolgt und gemeinsam einer intensiven Prüfung unterzogen. Wir vertreten dabei eine einheitliche Position: Wir Vereine lehnen die Anpassung in ihrer jetzigen Form entschieden ab.
Unsere gemeinsame Verantwortung, der Vereine und der Verbände, gilt einer fairen, verhältnismäßigen und rechtsstaatlichen Anwendung des Instruments „Stadionverbot“. Die nun vorliegenden Pläne gefährden aus unserer Sicht grundlegende Prinzipien des bisherigen Systems und verschieben den Charakter des Stadionverbots von einem präventivpädagogischen hin zu einem repressiven Instrument.
Wir appellieren an den DFB und seine Gremien, diese Position mit Nachdruck gegenüber den zuständigen politischen und innenministeriellen Entscheidungsträgern zu vertreten.
1. Grundsätzliche Bewertung
Die geplante Neufassung verfehlt sowohl inhaltlich als auch im Verfahren den Anspruch eines transparenten, beteiligungsorientierten und fachlich ausgewogenen Regelwerks. Zentrale Werte, die für unsere Fan- und Vereinsarbeit konstitutiv sind, geraten aus dem Gleichgewicht.
Konkret sehen wir folgende Grundprinzipien gefährdet:
● Verhältnismäßigkeit: Statt individueller, abgewogener Entscheidungen würde ein Automatismus (s. Novellierung: „ist auszusprechen“) begründete Einzelfälle ausblenden.
● Rechtsstaatlichkeit: Stadionverbote auf bloßer Grundlage eingeleiteter Ermittlungsverfahren untergraben die Unschuldsvermutung und verkehren den präventiven Charakter in eine verfassungswidrige Vorverurteilung
● Vereinsautonomie: Die geplante zentrale Fachaufsicht mit Weisungsrecht greift in das Hausrecht und die Organisationsverantwortung von uns Vereinen ein.
● Einbindung der Fanarbeit: Die sozialpädagogische Perspektive, die vielerorts wichtige Präventionsarbeit leistet, wird geschwächt.
2. Zentrale Kritikpunkte
1. Stadionverbote auf Basis bloßer Ermittlungsverfahren
Ein Stadionverbot darf nicht ausgesprochen werden, bevor ein Verfahren rechts- staatlich abgeschlossen ist. Ein solcher Ansatz öffnet Fehlentscheidungen und ungerechtfertigten Einschränkungen Tür und Tor.
2. Beschränkung der Ermessensspielräume
Die geplante Verpflichtung zu zwingenden Maßnahmen verhindert differenzierte, faire Entscheidungen. Unsere Kommissionen vor Ort benötigen Flexibilität, um Tatkontexte, Ermittlungsqualität und persönliche Situationen angemessen zu berücksichtigen und daraus adäquate Entscheidungen treffen zu können.
3. Fachaufsicht mit Weisungsrecht
Ein zentrales Weisungsrecht entmündigt die Vereine als Hausrechtsinhaber und gefährdet betriebliche Abläufe sowie Verantwortlichkeiten. Haftungsfragen und arbeitsrechtliche Konsequenzen bleiben unklar.
4. Unklare Verfahren und Verantwortlichkeiten
Die Rolle der Stadionverbotsbeauftragten, Entscheidungswege und Haftungsregeln sind nicht eindeutig definiert und an jedem Standort unterschiedlich – das schafft Unsicherheit statt Klarheit.
5. Schwächung präventiver Fanarbeit
Fanprojekte und sozialpädagogische Ansätze müssen Bestandteil des Systems bleiben, nicht bloß beratend, sondern verbindlich beteiligt werden.
6. Weitere Bedenken
● zu weit gefasste und auslegungsbedürftige Tatbestände,
● Risiken für Datenschutz und Persönlichkeitsrechte,
● Gefahr der Selbstbelastung Betroffener,
● fehlende unabhängige Evaluation,
● mangelnde Transparenz des bisherigen Erarbeitungsprozesses.
3. Erwartungen an eine Überarbeitung
Wir fordern eine grundlegende Neubearbeitung des jetzigen Novellierungsansinnen, die
● den präventiven Charakter von Stadionverboten ausdrücklich stärkt,
● rechtsstaatliche Prinzipien und die Unschuldsvermutung wahrt,
● die Verantwortung zur Verfolgung von möglichen Stadionverboten bei den jeweiligen Vereinen lässt
● klare, transparente Verfahren schafft,
● Fanvertretungen und Fanprojekte verbindlich einbezieht und
● eine nachvollziehbare Evaluation mit externen Fachleuten vorsieht.
Nur auf dieser Grundlage kann das Stadionverbot ein legitimes Instrument verantwortlicher Sicherheits- und Präventionsarbeit bleiben.
4. Schlussfolgerung und Auftrag an den DFB
Die unterzeichnenden Vereine erwarten vom DFB, diese gemeinsame Haltung als Verband offiziell nach außen zu vertreten:
Keine Zustimmung zur derzeitigen Fassung der Stadionverbotsrichtlinie,
● Einwirkung auf eine Neubewertung und Neuausrichtung des laufenden Prozesses im Austausch mit den Innenministerien, um den notwendigen Raum für eine gemeinsame Abstimmung mit Verbänden, Politik sowie Vereins- und Fanvertretungen zu öffnen,
● klare Kommunikation gegenüber Innenministerien und der Öffentlichkeit, dass die Vereine ein gerechtes, verhältnismäßiges und fachlich tragfähiges Regelwerk fordern.
Wir stehen für einen Fußball, der Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und Dialog in Einklang bringt – nicht für pauschale und zentrale Eingriffe, die Vertrauen und Verhältnismäßigkeit gefährden.
Mit sportlichen Grüßen
FC Würzburger Kickers e.V.
FSV 63 Luckenwalde
SV Meppen 1912 e.V.
FC Eilenburg
SG Dynamo Dresden
1. SC Göttingen 05
1. FC Magdeburg
Hannover 96 e.V.
FC Energie Cottbus
1. FC Lokomotive Leipzig
1. FC Schweinfurt 05
Hertha, Berliner Sport-Club (Hertha B.S.C.) e.V.
Hertha 03 Zehlendorf
FC Rot-Weiß Erfurt
SC Rot-Weiß Oberhausen
1. FC Saarbrücken



