Die BSG Chemie Leipzig protestiert gegen die Einleitung von Sportgerichtsverfahren gegen zwei ihrer Spieler und die Verhängung einer Vorsperre gegen Valon Aliji.
Am Sonntagabend ist die BSG Chemie Leipzig vom NOFV-Sportgericht darüber informiert worden, dass gegen zwei ihrer Spieler, Philipp Wendt und Valon Aliji, Sportgerichtsverfahren eingeleitet worden sind. Den Spielern wird unsportliches Verhalten in Form von Tätlichkeiten nach Abpfiff des Spiels beim Halleschen FC am vergangenen Freitag zur Last gelegt, ohne dies auch nur im Ansatz zu präzisieren. Der Aufforderung zur Stellungnahme binnen einer Frist von 24 Stunden sind sowohl die Spieler als auch der Verein fristgerecht nachgekommen. Die Aufforderung zur Stellungnahme enthielt auch die Ankündigung, dass mit einer sogenannten „Vorsperre“ zu rechnen sei.
Eine Vorsperre bedeutet: Entzug der Spielerlaubnis bereits vor Abschluss eines ordentlichen Sportgerichtsverfahrens, in dem Falle für das heutige Heimspiel gegen den FC Rot-Weiß Erfurt und womöglich auch für das Heimspiel gegen den BFC Dynamo am kommenden Freitag.
Heute um 12 Uhr hat das Sportgericht in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass Valon Aliji eine ab sofort gültige Vorsperre auf zunächst unbestimmte Zeit erhält. Das NOFV-Sportgericht begründet dies mit dem „dringenden Tatverdacht eines möglichen Fehlverhaltens im Zusammenhang mit einem Zuschauer, der das Spielfeld betreten hatte“. Diese Entscheidung verurteilen wir aufs Schärfste. Wir sehen es als hochgradig problematisch an, dass durch den Verband eine Strafe ausgesprochen wird, ohne dass sowohl gegenüber dem Verein als auch gegenüber dem betroffenen Spieler beschrieben wird, worin genau das mögliche Fehlverhalten bestehen soll. Diese Form und Durchsetzung einer Vorverurteilung ist gerade in diesem speziellen Fall, der zwingend juristisch geprüft und entschieden werden muss, völlig unangemessen.
Dass überhaupt Verfahren gegen unsere Spieler eingeleitet werden, ist für uns weder nachvollziehbar noch hinnehmbar. Zur Erinnerung: Es waren Anhänger des Halleschen FC, die in großer Anzahl und teils vermummt das Spielfeld gestürmt haben. Während die meisten von ihnen auf eine Auseinandersetzung mit den Chemie-Fans im Gästeblock aus waren, suchten einige HFC-Anhänger aktiv und unter Drohgebärden die Konfrontation mit unseren Spielern. Diese setzten sich in dieser für sie – das geht aus entsprechenden Gedächtnisprotokollen hervor – extrem bedrohlichen Situation teils in Notwehr oder auch Nothilfe gegen die Angreifer zur Wehr – und werden dafür nun mit Sportgerichtsverfahren überzogen.
Dies sendet eine fatale Botschaft aus, die nicht im Sinne des Sports sein kann. Übersetzt bedeutet diese Vorgehensweise des NOFV-Sportgerichts nämlich: Betreten gewaltorientierte Anhänger der gegnerischen Mannschaft das Feld und bedrohen Spieler, so können diese Spieler letztlich nicht auf die konsequente Unterstützung von Verband und Sportgerichtsbarkeit zählen. Spielern scheint folglich allenfalls gestattet, Reißaus zu nehmen – in der vagen Hoffnung, sich auf diese Weise Angriffen entziehen zu können.
Das Sportgericht hat hier eine Chance verpasst, unmissverständlich klarzustellen: Der Rasen ist heilig und das Betreten des Feldes damit ein absolutes No-Go, die Gesundheit der Spieler ein unter allen Umständen schützenswertes Gut – und alle, die dies mit Wort und Tat in Frage stellen, haben dabei keine Solidarität verdient.
Nach Spielende haben wir Kenntnis davon erhalten, dass mindestens ein in Halle wohnender Spieler unserer Mannschaft in der Nacht von Freitag auf Samstag „Hausbesuch“ von mehreren maskierten Personen erhielt. Zu jenem Zeitpunkt war der Spieler noch nicht zu Hause eingetroffen, seine Lebensgefährtin hingegen wurde in Angst und Schrecken versetzt. Die Polizei musste eingeschaltet werden. Auch in Leipzig wohnende Spieler konnten die Nacht aus Sicherheitsgründen nicht zu Hause verbringen. Auch wenn körperlich zum Glück niemand zu Schaden gekommen ist, ist für jedermann klar, was ein solcher Übergriff für das Sicherheitsgefühl und damit die Lebensqualität von Spielern und ihren Familien bedeutet.
In dieser Gesamtgemengelage wird die BSG Chemie Leipzig für ihren Teil alles in ihrer Macht Stehende tun, um ihre Spieler zu schützen. Dasselbe fordern wir auch vom NOFV und seinem Sportgericht ein!
Wir bleiben weiterhin, nunmehr auch im Einklang mit vorliegenden rechtlichen Expertisen dabei, dass jegliche Handlungen unserer Spieler durch Rechtfertigungs- und Entschuldigungstatbestände gedeckt waren und einer sportrechtlichen Bewertung als Tätlichkeit nicht standhalten. Die Vorsperre von Valon Aliji und mögliche weitere Sperren nehmen somit und sehenden Auges erheblichen Einfluss auf den sportlichen Wettbewerb.
Wir prüfen geeignete Schritte zur Feststellung der Rechtmäßigkeit der Handlungen unserer Spieler – auch durch übergeordnete juristische Instanzen. In der Folge werden wir die erforderlichen rechtlichen Schritte in alle Richtungen in die Wege leiten – was auch die Prüfung der sportlichen Benachteiligung unserer Mannschaft umfasst.



