Der Vorstand der BSG Chemie Leipzig e. V. lädt alle Vereinsmitglieder recht herzlich zur Außerordentlichen Mitgliederversammlung (AOMV) ein.
Ort: Turnhalle im Alfred-Kunze-Sportpark (Am Sportpark 2, 04179 Leipzig)
Zeit: Samstag, 14.12.2024, 14:30 Uhr (ab 13:30 Uhr Registrierung der Anwesenheit am Eingang der Turnhalle)
Erläuterung: Nach dem Rücktritt von Kai Leschier, Tilo Müller und Frank Engel aus dem Aufsichtsrat erfüllt der Aufsichtsrat nicht mehr die Sollstärke von mindestens drei gewählten Mitgliedern. Durch Wahl auf der AOMV soll der Aufsichtsrat wieder auf Sollstärke gebracht werden.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorstand
2. Wahl des Versammlungsleiters und des Protokollanten
3. Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
4. Zulassung der Öffentlichkeit
5. Feststellung der Tagesordnung
6. Wahl des Aufsichtsrates
7. Verabschiedung
Warum gibt es nur so wenige Tagesordnungspunkte?
Unsere Vereinssatzung (§ 13 Abs. 2) gibt dies vor: „Tagesordnungspunkte einer außerordentlichen Mitgliederversammlung können nur solche sein, die zu ihrer Einberufung geführt haben.“
Hier ist das die nicht-erfüllte Sollstärke und die damit fehlende Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates.
Wer darf bei der Mitgliederversammlung dabei sein?
Teilnahmeberechtigt sind alle Vereinsmitglieder, unabhängig davon, ob sie passive oder ein aktive Mitglieder sind. Nicht-Mitglieder dürfen dann teilnehmen, wenn dies von zwei Dritteln (2/3) der anwesenden Mitglieder beschlossen wurde.
Wer ist stimmberechtigt?
Stimmberechtigt sind alle Vereinsmitglieder mit einer aktiven Mitgliedschaft – also Sportlerinnen und Sportler sowie aktive Mitglieder der Fanabteilung. Die Mitgliedschaft muss dabei mindestens vor sechs Monaten abgeschlossen worden sein. Nur diese Mitglieder erhalten bei der Registrierung am Einlass einen Stimmzettel.
Wer darf in den Aufsichtsrat gewählt werden?
Mitglieder, die seit mindestens sechs Monaten Mitglied sind und bei der AOMV von den anwesenden Mitgliedern mit einfacher Mehrheit zur Wahl zugelassen werden.
Wie kann ich zur Wahl antreten oder jemanden vorschlagen?
Kandidaten vorschlagen dürfen laut Satzung (§ 12 Abs. 9) nur Mitglieder. Kandidaten, die Mitglieder sind, können sich selbst vorschlagen oder von einem anderen Mitglied vorgeschlagen werden.
Kandidaten-Vorschläge können bei der AOMV vor Ort oder schon jetzt per Mail an die Adresse verein@chemie-leipzig.de eingereicht werden. Vor der Abstimmung über die Zulassung zur Wahl und dem eigentlichen Wahlvorgang besteht die Möglichkeit, sich den versammelten Mitgliedern vorzustellen.