Der Vorstand der BSG Chemie Leipzig e.V. lädt alle Mitglieder recht herzlich zur Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 29. Mai 2019 ein.
Ort: H4-Hotel Leipzig, Schongauerstraße 39, 04329 Leipzig
Zeit: 18:00 Uhr (ab 17:00 Uhr Registrierung der Anwesenheit am Einlass und Imbiss im Foyer, ab 17:30 Uhr Einlass in den Veranstaltungssaal)
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorstand
2. Wahl des Versammlungsleiters und des Protokollanten
3. Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
4. Beschlussfassung der Mitgliederversammlung über die Zulassung der Öffentlichkeit
5. Feststellung der Tagesordnung
6. Bericht des Vorstandes
7. Bericht des Aufsichtsrates
8. Bericht der Revisoren
9. Bericht aus dem Sponsoring
10. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrates
11. Bericht Stand Entwicklungskonzept AKS
12. Anträge, Beratung und Beschlussfassung
13. Danksagungen und Ehrungen
14. Sonstiges
15. Anträge zu Satzungsänderungen, Beratung und Beschlussfassung
16. Verabschiedung
Nach der Mitgliederversammlung wird es für alle Anwesenden die Möglichkeit geben, in einer lockeren Diskussionsrunde noch offene Fragen an die anwesenden Gremien zu stellen.
Die Versorgung durch das H4-Hotel erfolgt im Foyer vor dem Versammlungsraum. Je nach Bedarf findet in der Zeit von 20:30 bis 21:00 Uhr eine Pause mit Imbiss statt.
Auslage der Unterlagen:
Geschäftsstelle AKS, Mo 10-18 Uhr und Di bis Fr 10-16 Uhr
– Jahresabschluss Geschäftsjahr 2018 (01.01.2018 bis 31.12.2018, einsehbar zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung)
– Anträge aus Satzungsänderung (ab Eingang in der Geschäftsstelle)
– andere Anträge
Fragen und Antworten rund um die Mitgliederversammlung
Wer darf bei der Mitgliederversammlung dabei sein?
Teilnahmebrechtigt sind alle Vereinsmitglieder, unabhängig davon, ob sie ein passives oder ein aktives Mitglied sind. Nichtvereinsmitglieder dürfen dann teilnehmen, wenn dies mit einer 2/3-Mehrheit der Mitglieder beschlossen wurde. In der Vergangenheit war das stets der Fall.
Wer ist stimmberechtigt?
Stimmberechtigt sind alle Vereinsmitglieder mit einer aktiven Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft muss dabei mindestens vor sechs Monaten abgeschlossen worden sein. Nur diese Mitglieder erhalten bei der Registrierung am Einlass einen Stimmzettel.
Ich habe noch einen Antrag auf Satzungsänderung. Was nun?
Anträge auf Satzungsänderungen müssen vor der Einladung eingegangen sein. Ist das nicht der Fall, kannst du den Antrag zwar einreichen, zur Abstimmung dazu kommt es aber erst bei der Mitgliederversammlung im nächsten Jahr.